| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 04.02.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge aus dem Kreisverband |
| Antragsteller*in: | Vorstand Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig (dort beschlossen am: 23.01.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A5: Bezahlbarer Wohnraum statt teurer Ferienwohnungen – Schlupflöcher für AirBnB & Co. schließen und Zweckentfremdung konsequent verfolgen!
Titel
Antragstext
Leipzig steht vor einer zunehmenden Wohnraumknappheit, steigenden Mieten und
wachsender sozialer Ungleichheit auf dem Wohnungsmarkt. Als Stadt der
Mieter*innen mit 84% Mietanteil sind die Leipziger*innen auf bezahlbaren
Wohnraum angewiesen. Die ausschließliche Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung
läuft dem zuwider und verschärft die Mietsituation in Leipzig erheblich. Junge
Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr, während Ferienwohnungen
boomen. Diese Entwicklung wollen wir stoppen.
Mit der Einführung der Zweckentfremdungsverbotssatzung 2024 haben wir die
Zweckentfremdung von Wohnraum für Ferienwohnungen entscheidend eingeschränkt. Um
Schlupflöcher zu schließen und Zweckentfremdung konsequent zu verfolgen, möge
die Mitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Leipzig folgendes
beschließen:
- Untersagung der dauerhaften Zweckentfremdung von Wohnungen für
Ferienwohnungen
Bündnis 90/Die Grünen Leipzig setzen sich auf Landesebene dafür ein, dass die im
Sächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetz bestehende Ausnahmen für eine
dauerhafte gewerbliche Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung für bereits
bestehende Ferienwohnungen aufgehoben werden und dann in die Leipziger
Zweckentfremdungsverbotssatzung integriert werden. Ziel ist, die ausschließliche
Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung grundsätzlich zu untersagen. Dauerhaft
über Internet-Plattformen wie AirBnB, booking.com oder ferienwohnung.de
gewerblich vermietete Wohnungen werden so dem angespannten Leipziger
Wohnungsmarkt wieder zugeführt.
Die Stadt Leipzig soll die Kontrollen auf Buchungs- und Vermietungsplattformen
sowie nach eingegangenen Hinweisen deutlich verstärken. Hierzu soll eine
unkomplizierte digitale Meldemöglichkeit für Verdachtsfälle von Zweckentfremdung
eingerichtet werden. Genehmigungslose oder rechtswidrige Ferienvermietungen
müssen konsequent sanktioniert werden. Hierfür sollen ausreichende personelle
und technische Kapazitäten der Stadtverwaltung bereitgestellt werden. Eine
Erhöhung der Bußgelder soll geprüft werden.
Wir fordern somit die Schließung der Schlupflöcher, hin zu einem Verbot
gewerblicher Ferwienwohungen in Leipzig. Die zeitlich befristete
Zwischenvermietung von Wohnraum bis zu zwölf Wochen pro Jahr soll weiterhin
möglich sein, wenn die Wohnung der Hauptwohnsitz ist. Damit wird gewährleistet,
dass Leipziger*innen ihre Wohnung oder einzelne Zimmer beispielsweise während
beruflicher Abwesenheiten, Auslandsaufenthalten, Messen/Events oder Pflegezeiten
vorübergehend vermieten können, ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu
haben.
Begründung
Leipzig ist eine weltoffene Stadt und als Messestadt traditionell gastfreundlich. Gästen steht eine große Auswahl an Hotels zur Verfügung. Auch die tageweise Vermietung von Privatunterkünften gerade zu Messezeiten ist bereits seit DDR-Zeiten üblich. Dies bietet eine wichtige Ergänzung, die auch weiterhin für Gäste unserer Stadt verfügbar sein sollte. Sie leisten gerade in Zeiten einer Spitzennachfrage während Messen, Sportveranstaltungen oder größeren Konzerten einen Beitrag, ein zusätzliches Angebot zu den zu diesen Zeiten oft ausgebuchten Hotels zu schaffen. Das sollte weiterhin im bisherigen Umfang von insgesamt bis zu 12 Wochen pro Jahr möglich sein.
Im Gegensatz dazu entziehen auf Dauer angelegte Ferienwohnungen dem regulären Mietmarkt dringend benötigten Wohnraum, während Leipziger*innen bezahlbaren Wohnraum suchen. Sie schwächen zugleich die Leipziger Hotels und Pensionen, die eine im bundesweiten Vergleich über das Jahr eine unterdurchschnittliche Auslastung verzeichnen.
Die problematischen Auswirkungen von Ferienwohnungen auf angespannte Wohnungsmärkte sind durch Studien und auch Untersuchungen für den Leipziger Wohnungsmarkt gut untersucht und belegt. Rechtlich sind weitgehende Möglichkeiten zur Untersagung einer Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung gegeben. Dementsprechend wurden in vielen Bundesländern und nach jahrelangem Ringen und Einsatz unserer Landtagsfraktionen auch in Sachsen gesetzliche Regelungen zum Verbot von Zweckentfremdungen beschlossen.
Die seit Ende 2024 geltende Zweckentfremdungssatzung war ein wichtiger Schritt, und die unter Verantwortung unseres grünen Baudezernenten Thomas Dienberg zügig nach Vorliegen des notwendigen Landesgesetzes eingeführt wurde. Sie begrenzt die zulässige Vermietung als Ferienwohnung auf 12 Wochen im Jahr. Der Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen läuft zudem im Herbst 2026 aus. Damit werden in größerem Umfang bisherige Ferienwohnungen auf den Wohnungsmarkt zurückkommen.
Angesichts der anhaltenden Wohnraumnot wollen wir jedoch weiter nachschärfen. Wir fordern daher die Schließung von Schlupflöchern hin zu einem Verbot gewerblicher Ferienwohnungen in Leipzig.
Derartige weitergehende Änderungen zur Zweckentfremdungsverbotssatzung in Leipzig sind nur möglich, wenn die rechtliche Grundlage des Sächsischen Zweckentfremdungsgesetzes geändert wird. Derzeit bestehen zahlreiche Ausnahmen in § 2 des Sächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, die eine Vermietung von länger als 12 Wochen pro Jahr bis zur dauerhaften Nutzung als Ferienwohnung zulassen und die kaum wirksam sanktionierbar sind. Da davon ausgegangen werden kann, dass sich Investitionen, die mit der Einrichtung der Ferienwohnungen verbunden waren, in der Zwischenzeit amortisiert haben, ist damit auch keine wirtschaftliche Schädigung der Eigentümer verbunden.
Eine deutliche Beschränkung der zulässigen Ferienvermietung auf den Hauptwohnsitz sowie eine konsequente Kontrolle sind notwendig, um vorhandenen Wohnraum wieder den Menschen zur Verfügung zu stellen, die in Leipzig leben. Dazu müssen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten entsprechend gestärkt und die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Mit der von uns schon lange geforderten digitalen Meldemöglichkeit von Zweckentfremdung kann dies aktiv unterstützt werden.
Leipzig ist kein Disneyland, sondern primär Wohnort der vielen Leipziger*innen.Wohnraum in Leipzig sollte nicht für touristische Zwecke missbraucht werden, sondern den vielen Leipziger*innen bereitgestellt werden, die dringend Wohnraum brauchen. Die Stadt gehört denen, die in ihr wohnen!
Zustimmung
- Felix Möller
- Stefan Dressel
- Bjarne Tamm
- Helen Rottluff
- Melanie
- Stefan Fischer
- Florian Tuczek
Ablehnung:
- Klaus Schmitz-Gielsdorf
- Daniel Tiedtke
- Sven Günther
- Stanislav Elinson
Kommentare
Linus Bauer: